Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen
Angesichts der aktuellen und doch sehr ungewissen Corona Situation haben wir uns entschlossen,
bei Reservierungen/Buchungen die vor dem 27. März 2021 stattfinden,
weder eine Anzahlung, noch eine Vorabüberweisung zu erbringen ist.
Sobald das Beherberungsverbot aufgehoben ist, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Für Reservierungen/Buchungen nach dem 27. März 2021 gelten weiterhin die normalen Bedingungen.
Wir hoffen und freuen uns , Sie bald wieder
wohl noch mit Abstand,
aber herzlich bei uns am Hof begrüßen zu dürfen.
Ihre Familie Bühler
NEU unsere Digitale Gäste-Mappe
Hygienisch - einfach - praktisch
und immer dabei in Ihrer Hand!
Wir haben uns von Printmedien gelöst und somit ein Stückchen Nachhaltigkeit mehr