Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen
Angesichts der aktuellen und ungewissen Corona Situation haben wir uns entschlossen,
bei Reservierungen/ Buchungen die vor dem 27. März 2021 stattfinden,
weder eine Anzahlung, noch eine Vorabüberweisung zu erbringen ist.
Sobald das Beherberungsverbot aufgehoben ist , setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Für Reservierungen/Buchungen nach dem 27. März 2021 gelten weiterhin die normalen Bedingungen.
Wir hoffen und freuen uns , Sie bald wieder
wohl noch mit Abstand
aber herzlich bei uns am Hof begrüßen zu dürfen.
Ihre Familie Bühler
NEU unsere Digitale Gäste-Mappe
Hygienisch - einfach - praktisch
und immer dabei in Ihrer Hand!
Wir haben uns von Printmedien gelöst und somit ein Stückchen Nachhaltigkeit mehr